Verband

WBV „Welse“ • Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verbandssitz


Der Wasser- und Bodenverband „Welse“

Verwaltung des Verbandes im Schwedter Ortsteil Passow

Passow
Schwedter Chaussee 31
16303 Schwedt/Oder
Tel-Nr.: 033336/675-5
Fax-Nr.: 033336/675-48
verwaltung@wbv-welse.de

 

Bauhof des Verbandes in Schwedt/Oder

Neuer Hafen 3
16303 Schwedt/Oder
Tel-Nr.: 03332/8334201
bauhof@wbv-welse.de

Der Wasser- und Bodenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, Arbeitsgrundlage bildet die Satzung des Verbandes.
Sie finden die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ in diesen PDF-Dateien:
Neufassung der Satzung veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg 03_21 vom 27.01.2021
Die 1. Änd. der Neufassung der Satzung veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg 36_22 vom 14.09.2022
Die 2. Änd. der Neufassung der Satzung veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg 04_24 vom 31.01.2024

Sie finden das Mitgliederverzeichnis des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ in diesen PDF-Dateien:
Mitgliederverzeichnis im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 11 vom 27.03.2019,
1. Änderung des Mitgliederverzeichnisses im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 5 vom 10.02.2021,
2. Änderung des Mitgliederverzeichnisses zum 01.01.2022 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 50 vom 22.12.2021,
3. Änderung des Mitgliederverzeichnisses zum 26.04.2022 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 19 vom 18.04.2022,
4. Änderung des Mitgliederverzeichnisses zum 01.01.2023 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 22.02.2023,
5. Änderung des Mitgliederverzeichnisses zum 01.01.2024 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 48 vom 06.12.2023.

Unser Verband hat derzeit 48 Mitglieder. Das Verbandsgebiet umfasst das Einzugsgebiet der Oder von der Grenze Mecklenburg-Vorpommern bis nach Oderberg und Joachimsthal und erstreckt sich mit einer Größe von ca. 130.400 ha über die Landkreise Uckermark, Barnim und Märkisch-Oderland.

Der Verband ist verantwortlich für

• ca. 210 km Gewässer I. Ordnung
• ca. 1.400 km Gewässer II. Ordnung
• 7 Schöpfwerke und 285 Staubauwerke im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht
• ca. 100 km Deiche
• ca. 22 km Deichrandgräben
• 6 Schöpfwerke im Auftrag des Landes Brandenburg
• 20 Ein- und Auslaufbauwerke I. Ordnung

Das Verbandsgebiet ist in zwei Bereiche, mit insgesamt vier Unterhaltungsgebieten eingeteilt

Übersichtskarte


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Bereich 1 – verantwortlich Herr Silvio Pohlmann (Verbandsingenieur):

Unterhaltungsgebiet 1 – Nordöstliches Verbandsgebiet
Unterhaltungsgebiet 2 – Südöstliches Verbandsgebiet
Unterhaltungsgebiet 3 – Westliches Verbandsgebiet

Bereich 2 – verantwortlich Herr Christoph Schulz (Verbandsingenieur):

Unterhaltungsgebiet 4 – Polder-Nationalpark Unteres Odertal

Die Gewässerunterhaltungsarbeiten des Verbandes sind in einem Unterhaltungsplan festgehalten, der entsprechend des § 78 Absatz 2 des Brandenburger Wassergesetzes mit den örtlich zuständigen Wasser-, Naturschutz-, Landwirtschafts-, Fischerei- und Forstbehörden der Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland und Uckermark sowie dem „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ und dem „Nationalpark Unteres Odertal“ abgestimmt wurde. Die genannten Behörden haben die notwendige Einvernehmens- bzw. Benehmensherstellung erteilt.

Der Unterhaltungsplan wird öffentlich bekannt gemacht.

Zur Feststellung des Zustandes der Verbandsgewässer und -anlagen ist gemäß § 7 der Verbandssatzung einmal im Jahr eine Verbandsschau durchzuführen. Die Verbandsschau ist öffentlich.
Hier der Ablaufplan der Verbandsschau 2024.